13,00 Euro je Läufer/in Anmeldungen bis 03.12. 16,00 Euro je Läufer/in ab 04.12. und am Starttag
Zahlungsart
Vor- und online Nachmeldung: mit einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA Bankverbindung). Vor Ort Nachmeldung über QR Code Selbstanmeldung mit Möglichkeit des Zahlungsmittels Barzahlung.
Voranmeldungen/ Meldeschluss
hier geht es zur Online-Anmeldung! (Anmeldung 2026) Nachmeldungen online oder am Lauftag im Startbüro.
Startnummern
Ausgabe der Startnummern am Lauftag von 11:00 bis 13:00 Uhr im Startbüro.
Preise
Jede/r Läufer/in und jede/r Walker/in erhält eine Erinnerungsmedaille.
100 Euro Prämie für die Unterbietung des Streckenrekords von NISSAN Möller.
Pokale gibt es für Sieg in den Alterklassen und für das größte Team!
Die Gesamtsieger/in erhalten je einen Preis der Stadt Herdecke.
Teamwertung: das schnellste Team erhält je einen Preis. Gewertet werden die ersten 3 Zieleinläufe je Team. Mindestgröße: 3 Läufer/innen.
Jubilare: Läufer/innen, die zum 10., 20., 25., 30., und 35. Mal am Nikolauslauf teilnehmen, erhalten ein Anerkennungsgeschenk.
Die ältesten Läufer/innen erhalten einen Pokal.
Ergebnislisten und Urkunden
Schnellstmöglich werden die Ergebnisse hier (2025) veröffentlicht. Die Urkunden werden bei der Siegerehrung im Clubhaus ab 16:00 Uhr vergeben.
Bilder
Wir stellen euch schnellst möglich kostenlos Bilder (Start, Zieleinlauf, Siegerehrung etc.) vom Lauf hier zur Verfügung.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung eine Haftung ausgeschlossen wird. Die Teilnahme erfolgt also auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Mit dem Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich die Anerkennung dieses Haftungsausschlusses und dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Ferner darf der Veranstalter das von den Teilnehmern vorhandene Daten- u. Bildmaterial ohne Vergütungsansprüche nutzen. Dazu zählen namentlich Fotos, Filmaufnahmen und Ergebnislisten, die im Internet veröffentlicht werden. Bei Nichtantritt und/oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.